COVID-19 – Update 14

Geschätzte Damen und Herren

Gerne informieren wir Sie nachfolgend im Zusammenhang mit der Coronapandemie:

Kurzarbeitsentschädigung

Wir haben Sie am 20.08.2020 informiert, dass ab dem 1. September 2020 die Mehrheit der ausserordentlichen Massnahmen entfallen. Damit entfällt auch der Anspruch von temporären Mitarbeitenden auf Kurzarbeitsentschädigung.

In diesem Zusammenhang weisen wir Sie darauf hin, die Kündigung Ihrer temporären Arbeitsverhältnisse, die von der Kurzarbeit betroffen sind, in Betracht zu ziehen. Wir erinnern Sie daran, dass Ihre Kunden während der Kündigungsfrist grundsätzlich verpflichtet sind, ihren vertraglichen Leistungen aus dem Verleihvertrag nachzukommen.

Aufhebung der Kurzarbeit-Lohnarten in den Einsätzen

Um die Aufhebung der Kurzarbeit in den Einsätzen zu berücksichtigen, müssen diese Einsätze manuell mutiert werden.

Bei dieser manuellen Mutation müssen die Kurzarbeit-Lohnarten aus den weiteren Lohnarten des Einsatzes gelöscht werden. Sobald dies gemacht ist, stehen die Lohnarten nur noch bis zum Vortag des Mutationsdatums in der manuellen Rapporterfassung und in EasyMission zur Verfügung.

Falls Sie Unterstützung für diese Mutation benötigen, steht Ihnen das Service Desk der Realisator zur Verfügung.

Quarantänepflicht für Einreisende

Ebenso haben wir Sie informiert, dass Personen, die sich in den letzten 14 Tagen in einem Staat oder Gebiet mit erhöhtem Infektionsrisiko aufgehalten haben und danach in die Schweiz einreisen, 10 Tage in Quarantäne müssen.

Die Pflicht zur Quarantäne gilt nicht absolut. Für Grenzgängerinnen und Grenzgänger gilt eine Ausnahme gemäss Art. 4 Abs. 1 lit. d der Covid-19-Verordnung «Massnahmen im Bereich des internationalen Personenverkehrs». Grenzgänger müssen hingegen eine allfällige Quarantänepflicht in ihrem Wohnsitzstaat befolgen.

Freundliche Grüsse

Ihre Realisator AG und eCare AG