Legal Update – zum kantonalen Mindestlohn Genf
Geschätzte Kunden
Der Genfer Staatsrat hat am 28.10.2020 ein Gesetz zur Einführung eines kantonalen Mindestlohnes erlassen. Dieses Gesetz tritt bereits am 01.11.2020 in Kraft und sieht einen kantonalen Mindestlohn pro Stunde von CHF 23.- per 01.11.2020 und einen solchen von CHF 23.14 per 01.01.2021 vor.
Der Genfer Mindestlohn hat Vorrang vor den Gesamtarbeits- und Normalarbeitsverträgen, die einen tieferen Mindestlohn vorsehen.
Zusammensetzung des Mindestlohnes
Für die Berechnung des Genfer Mindestlohns ist der AHV-pflichtige Basislohn relevant, unter Berücksichtigung des 13. Monatslohnes ohne Ferien- und Feiertagszuschläge. Hinzu kommen regelmässige Lohnbestandteile wie beispielsweise Mittagsverpflegung, Provisionen, Kost und Logis.
Der Genfer Mindestlohn wird jedes Jahr auf der Basis des Landesindexes der Konsumentenpreise vom 01.01.2018 indexiert.
Der Kanton Genf hat ein Merkblatt zum Gesetz verfasst, welches Sie hier finden.
Der Genfer Staatsrat wird zudem bis Ende Jahr eine Vollzugsverordnung zur Gesetzesanpassung erlassen.
Berechnungsbeispiel GAV Personalverleih
Basislohn ungelernt gemäss GAV Personalverleih (im Kanton Genf) | CHF 21.23 |
Feiertagsentschädigung (3.20%) | CHF 0.68 |
Ferienzuschlag (8.33%) für Arbeitnehmende bis 20 und ab 50 Jahren 10.6% | CHF 1.83 |
Zwischentotal | CHF 23.74 |
13. Monatslohn (8.33%) | CHF 1.98 |
Total | CHF 25.72 |
Genfer Mindestlohn in E@syTemp
Das GAV-Spezialistenteam der eCare AG hat innert kürzester Zeit eine Analyse darüber gemacht, welche Kollektivarbeitsverträge (GAV und NAV) Löhne enthalten, die unter dem Niveau des neuen Genfer Mindestlohnes liegen. Insgesamt gibt es bei 28 Kollektivarbeitsverträgen Löhne, welche per 01.11.2020 erhöht werden müssen. Die Teams von Realisator und eCare sind derzeit mit Hochdruck daran, diese 28 relevanten GAV zu parametrisieren und in E@syTemp einzupflegen. Die Umsetzung erfolgt in drei Etappen, priorisiert nach Anzahl der Temporär-Einsätze durch unsere Kunden:
- Etappe 1: Inkraftsetzung des GAV Personalverleih per 01.11.2020 (Löhne 2020 und 2021)
- Etappe 2: Inkraftsetzung von 13 GAV per 01.12.2020 (Löhne 2020 und 2021)
- Etappe 3: Inkraftsetzung von 14 GAV per 01.01.2021 (nur Löhne 2021)
Den Plan, welche Gesamt- bzw. Normalarbeitsverträge in E@syTemp zu welchem Zeitpunkt eingepflegt werden entnehmen Sie bitte der angehängten Excel-Tabelle.
Unsere Empfehlungen an Sie bis zur Umsetzung in E@syTemp
Wir empfehlen Ihnen bis zur Umsetzung dieser Löhne wie folgt vorzugehen:
Für den GAV Personalverleih ziehen Sie in E@syTemp die Differenzliste GAV per 01.11.2020. Die Differenzliste GAV zeigt Ihnen die Einsätze im GAV Personalverleih an, welche per 01.11.2020 mutiert werden müssen.
Für alle anderen Gesamtarbeitsverträge gehen Sie wie folgt vor:
- Drucken / Verarbeitung à Einsatz à Einsatzliste
- Einsatzliste offener Einsätze bis KW 5220 ziehen
- Einsätze mit Grundlohn unter CHF 21.23 und Arbeitsort Kanton Genf filtern
- Relevante Einsätze per 01.11.2020 mutieren
Ein Verstoss gegen den Genfer Mindestlohn kann mit bis zu CHF 30’000.- und im Wiederholungsfall mit bis zu CHF 60’000.- und/oder dem Ausschluss von öffentlichen Aufträgen bis 5 Jahren gebüsst werden.
Beste Grüsse
Ihre Realisator AG und eCare AG