Legal Update – Freiwilliger Anschluss GAV Personalverleih GAVP / BGE RETABAT
Geschätzte Damen und Herren
Gerne informieren wir Sie über nachfolgende Punkte:
Freiwilliger Anschluss an den GAVP
Der Verein Paritätischer Vollzug, Weiterbildung und Sozialfonds für den Personalverleih (PVP) hat im Juli 2021 einen Brief an unsere Kunden geschrieben, welche nicht Mitglieder des Branchenverbandes swissstaffing sind.
Der PVP hat darauf hingewiesen, dass der GAVP für die Monate Januar und Februar 2021 nicht allgemeinverbindlich erklärt war und es damit für den PVP keine rechtliche Grundlage gegeben hat, von den Nichtmitgliedern von swissstaffing die Weiterbildungs- und Vollzugsbeiträge einzufordern.
Deshalb hat der PVP unsere betreffenden Kunden aufgefordert, sich mittels einer Beitrittserklärung freiwillig dem GAVP zu unterstellen.
Der Vorschlag des PVP, dass sich die Betriebe für die gesamte Laufzeit des GAVP (01.01.2021-31.12.2023) vorschlägt, ist nicht transparent und irritiert: Einerseits informiert der PVP nämlich nicht über die Folgen einer solchen freiwilligen Unterstellung (sämtliche, auch nicht ave Bestimmungen sind anwendbar) und andererseits wirbt der PVP damit, dass eine Unterstellung für die gesamte Laufzeit des GAVP vorteilhaft wäre (keine Beiträge an andere Paritätische Kommissionen, Anwendbarkeit der KTG-Lösung).
Wir empfehlen Ihnen deshalb folgende Handlungsoptionen:
- Füllen Sie das beiliegende, von uns angepasste Beitrittsformular aus und senden Sie dieses an die vorgesehene Stelle. Damit erklären Sie die freiwillige Unterstellung nur für die Monate Januar und Februar 2021. Dies hat den Vorteil, dass sich an Ihrer rechtlichen und finanziellen Situation nichts ändert: Die bisherigen GAVP-Beiträge bleiben für Januar/Februar 2021 anwendbar und die Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträge wurden bereits abgezogen und zurückgestellt.
- Alternative Variante: Sie unternehmen nichts. Damit bleibt Ihnen das wohl geringe Risiko, dass eine andere Paritätische Kommission für die betreffenden zwei Monate Ihre Beiträge eintreibt. Dies würde einen administrativen Mehraufwand bedeuten (Beiträge an den PVP in der Schlussabrechnung anpassen, Beiträge der temporären Mitarbeitenden korrigieren und Arbeitgeber- und Arbeitnehmer-Beiträge an die andere Paritätische Kommission leisten). Die Mitarbeiter der Lohnverarbeitung der Realisator AG helfen hier jenen Kunden, welche diese Dienstleistung beanspruchen.
RETABAT
Für die Jahre 2014 bis und mit 2016 hat die Frühpensionskasse des Bauhauptgewerbes und der Plattenleger-Unternehmungen des Kantons Wallis (RETABAT) von verschiedenen Personalverleihbetrieben die Zahlung von Beiträgen zu einem nicht allgemeinverbindlich erklärten (ave) Satz von 6 % gefordert, obwohl der ave Satz 5,3 % betrug.
Das Bundesgericht hat in seinem Urteil vom 28. Mai 2021 nun die Beschwerde eines Personalverleihbetriebes gegen die RETABAT-Kasse gutgeheissen: Es hat entschieden, dass Verleihbetriebe nach Art. 20 Abs. 3 AVG nur verpflichtet sind, die allgemeinverbindlich erklärten Bestimmungen eines GAV einzuhalten, der den flexiblen Altersrücktritt regelt (BGer 9c_210/2020, Erw. 5.2). Damit sind die Personalverleihbetriebe nicht verpflichtet, die in einem Kassenreglement festgelegten höheren Beitragssätze zu entrichten, da dieses nach Art. 20 Abs. 3 AVG für Verleihbetriebe nicht rechtsverbindlich ist.
Gerne sind wir Ihnen dabei behilflich, die Ansprüche von RETABAT gegenüber Ihrem Unternehmen zu prüfen und Sie beim weiteren Vorgehen gegenüber RETABAT zu beraten. Im Anhang stellen wir Ihnen ein Musterschreiben zur Verfügung.
Für abrechnungstechnische Fragen steht Ihnen Tobias Baumann, COO der Realisator AG unter 044 744 95 40 bzw. tbaumann@realisator.ch und für rechtliche Fragen Arie Joehro, CLO der eCare AG unter 058 443 30 01 bzw. arie.joehro@ecare.ch gerne zur Verfügung.
Das legal competence center mit Arie Joehro, Marina Lerch (beide Cham und Dietikon) und Sandro Pohli (Lausanne) unterstützt Sie mit Rat und Tat und ist unter 058 443 30 00 oder rechtsdienst@realisator.ch verfügbar.
Alle unsere bisherigen Legal Updates finden Sie hier und unsere GAV Updates hier.
Freundliche Grüsse
Ihre Realisator AG und eCare AG