GAV Update – Ausgabe April (Nr. 1/2021)
Geschätzte Kundinnen und Kunden
Wir freuen uns, Ihnen heute die erste Ausgabe unseres neuen GAV-Updates zu präsentieren. Wie Sie wissen, publiziert die eCare im Auftrag der Realisator die für den Personalverleih anwendbaren Bestimmungen von sämtlichen allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsverträgen (ave GAV), von GAV des Anhang 1 des GAV Personalverleih sowie von Normalarbeitsverträgen (NAV) mit zwingenden Mindestlöhnen gemäss Art. 360a OR auf Ebene Bund, Kanton, Fürstentum Liechtenstein und Betrieb.
Die dazu benötigten Daten werden täglich den offiziellen Publikationen in Amtsblättern von Bund, Kantonen, dem Fürstentum Liechtenstein sowie der Webseite von tempdata.ch entnommen. Sie werden vom Team GAV competence center der eCare erfasst und auf die Webseite der Realisator AG geladen. Das Team Product Management pflegt die Daten in die Datenbank E@syTemp (ET) ein oder mutiert bereits bestehende Daten.
Die Anzahl der Publikationen steigt stetig an, und die Informationen werden zunehmend komplexer. Aus diesem Grund möchten wir Sie neu per Monatsende mit einem GAV-Update informieren. Dieses GAV-Update soll die Änderungen und neu anwendbaren Bestimmungen von GAV oder NAV des kommenden Monats nochmals aufführen und Ihnen wichtige Hinweise zu Neuerungen und deren praktische Anwendung geben (Highlights, Tipps und Tricks). Weiter wird im Rahmen des GAV-Lexikons jeweils eine aktuelle GAV-Frage aus dem Fundus der Kundenanfragen des vergangenen Monats behandelt.
Wir freuen uns, Sie künftig mit gezielten Informationen sicher durch den Dschungel der GAV-Bestimmungen führen zu dürfen. Bei Fragen stehen wir Ihnen persönlich oder über die allgemeine Kontaktadresse rechtsdienst@realisator.ch bzw. Telefon 058 443 30 00 zur Verfügung.
Freundliche Grüsse
Ihre eCare AG und Realisator AG