COVID-19 – Update 12
Geschätzte Damen und Herren
Gerne informieren wir Sie über die für unsere Branche wichtigsten Massnahmen des Bundesrates und stützen uns dabei auf die jüngsten Medienmitteilungen des Bundesrates:
Lockerungen im Migrationsbereich per 8. Juni 2020
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 27. Mai 2020 beschlossen, die zum Schutz der Schweizer Bevölkerung vor einer Ausbreitung des Coronavirus erlassenen Einreisebeschränkungen angesichts der positiven epidemischen Entwicklung weiter zu lockern.
Folgende Lockerungen im Migrationsbereich werden am 8. Juni 2020 in Kraft treten:
- Die Kantone bearbeiten wieder alle Gesuche um eine Aufenthalts- oder Grenzgängerbewilligung von Erwerbstätigen aus einen EU- oder EFTA-Staat. Das Gleiche gilt für Meldungen über den Stellenantritt für einen kurzfristigen Arbeitseinsatz bei einem Arbeitgeber in der Schweiz und für grenzüberschreitende Dienstleistungen von maximal 90 Tagen pro Jahr.
- Auch Gesuche für Arbeitskräfte aus Drittstaaten werden wieder bearbeitet. Eine Zulassung ist möglich, wenn der Arbeitseinsatz im öffentlichen Interesse liegt und zum Beispiel der wirtschaftlichen Landesversorgung dient oder wenn ein Unternehmen aus wirtschaftlicher Sicht dringend auf diese Fachkräfte angewiesen ist und der Einsatz nicht verschoben oder aus dem Ausland erledigt werden kann.
Der Bundesrat beabsichtigt, die Personenfreizügigkeit und Reisefreiheit im gesamten Schengen-Raum bis spätestens am 6. Juli vollständig wiederherzustellen. Gegenüber Deutschland, Österreich und Frankreich sollen die Grenzkontrollen wie angekündigt bereits per 15. Juni 2020 aufgehoben werden.
Aktivierung der Stellenmeldepflicht per 8. Juni 2020
Gleichzeitig hat der Bundesrat beschlossen, parallel zu diesem Lockerungsschritt die vorübergehend ausgesetzte Stellenmeldepflicht per 8. Juni 2020 wieder zu aktivieren.
Die Realisator AG passt die Funktionen in E@syTemp entsprechend dieser Änderung per Montag, 8. Juni 2020, 00h00 an.
Schrittweiser Ausstieg aus den Corona-Massnahmen
Gemäss Beschluss des Bundesrates werden die notrechtlich verordneten Massnahmen in Abstimmung mit den Lockerungsetappen zur Öffnung der Wirtschaft schrittweise aufgehoben :
- Für Personen in arbeitgeberähnlicher Stellung sowie mitarbeitende Ehegatten oder eingetragene Partner und Partnerinnen entfällt der ausserordentliche Anspruch auf Kurzarbeit auf Ende Mai. Dies entspricht ungefähr dem Ende der COVID-Massnahmen für Erwerbsausfälle für direkt oder indirekt betroffene Selbständigerwerbende, die am 16. Mai aufgehoben wurden.
- Weiter wird auch die Voranmeldefrist wieder eingeführt. Diese wurde aufgehoben, da die verordneten Einschränkungen für Unternehmen nicht vorhersehbar waren. Für die Unternehmen ist es somit möglich, die Voranmeldung unter Einhaltung der Voranmeldefrist vorzunehmen. Unternehmen, für welche Kurzarbeit bereits bewilligt wurde, müssen aufgrund dieser Anpassung kein neues Gesuch einreichen.
Die übrigen notrechtlichen Massnahmen enden wie vorgesehen per 31. August 2020 mit dem Ablauf der Verordnung über Massnahmen im Bereich der Arbeitslosenversicherung im Zusammenhang mit dem Coronavirus (COVID-19). Es bleibt den Unternehmen weiterhin möglich, aufgrund des Coronavirus das Instrument der Kurzarbeit zu nutzen, um Arbeitsplätze zu erhalten.
Ausserordentliche Lage endet am 19. Juni 2020
Der Bundesrat hat angesichts der epidemiologischen Entwicklung auch entschieden, die ausserordentliche Lage nach Epidemiengesetz per 19. Juni 2020 zu beenden. Ab dann gilt wieder die besondere Lage. Parallel dazu bereitet der Bundesrat die Überführung der relevanten Covid- Bestimmungen in ein dringliches und befristetes Covid-19-Gesetz vor, das voraussichtlich am 19. Juni 2020 in die Vernehmlassung geschickt werden soll.
Freundliche Grüsse
Ihre Realisator AG und eCare AG