COVID-19 – Update 5
Geschätzte Damen und Herren
Gestern haben wir Sie über aktuelle Entwicklungen im Zusammenhang mit dem Coronavirus (Kurzarbeitsentschädigung, Corona-Erwerbsausfall-Taggelder, Liquiditätshilfe für Unternehmen etc.).
Heute haben wir zur Zustimmung des Arbeitnehmenden zur Kurzarbeit eine neue Information vom SECO erhalten:
- Braucht es eine Bestätigung des Arbeitnehmers, dass er mit Kurzarbeit einverstanden ist?
-> Nein, das Formular «Zustimmung zur Kurzarbeit» muss nicht eingereicht werden.
Die Arbeitgeber müssen jedoch in der Voranmeldung schriftlich bestätigen, dass alle von Kurzarbeit betroffenen Mitarbeitenden mit der Einführung von Kurzarbeit einverstanden sind. Diese Bestätigung ist seit heute neu im überarbeiteten Formular «KAE Voranmeldung COVID-19» aufgeführt.
Die aktuell gültigen Formulare für die Anmeldung zur Kurzarbeitsentschädigung finden Sie hier.
Freundliche Grüsse
Ihre Realisator AG und eCare AG