COVID-19 – Update 2
Geschätzte Damen und Herren
Angesichts der Massnahmen des Bundesrates der vergangenen Tage informieren wir Sie über folgende Punkte:
Was bedeuten die aktuellen Massnahmen des Bundesrates?
Mit der Verordnung 2 über Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus (COVID-19-Verordnung 2) hat der Bundesrat am Freitag, 13. März 2020 das Vorgehen zur Eindämmung und Bekämpfung des Virus massiv verschärft und weitere weitreichende Massnahmen, wie das Verbot von Präsenzunterricht an allen Bildungseinrichtungen, das Verbot von öffentlichen und privaten Veranstaltungen ab 100 Personen sowie die Erweiterung des Veranstaltungsverbots auf Unterhaltungs- und Freizeitbetriebe beschlossen.
Mit Entscheid von diesem Montagnachmittag hat der Bundesrat die Massnahmen weiter verschärft und eine aussergewöhnliche Lage bis mindestens 19. April 2020 ausgerufen: Es besteht ein öffentliches und privates Veranstaltungsverbot (Art. 6 Abs. 1 COVID-19-Verordnung 2). Alle Läden, Märkte, Restaurants, Bars sowie Unterhaltungs- und Freizeitbetriebe wie Museen, Bibliotheken, Kinos, Konzert- und Theaterhäuser, Sportzentren, Schwimmbäder und Skigebiete wurden geschlossen. Zudem wurden Betriebe mit personenbezogenen Dienstleistungen geschlossen, in denen das Abstand halten nicht eingehalten werden kann, wie Coiffeur- und Kosmetiksalons (Art. 6 Abs. 2). Geöffnet bleiben die Einrichtungen und Veranstaltungen, die für das Aufrechterhalten des öffentlichen Lebens notwendig sind (Poststellen, Apotheken und Drogerien, Lebensmittelläden, Tankstellen, Banken, Gesundheitseinrichtungen, Hotels etc.; Art. 6 Abs. 3).
Damit ist klar, dass auch Verleihbetriebe geöffnet sein dürfen, da sie nicht als «Betriebe mit personenbezogenen Dienstleistungen mit Körperkontakt» zu qualifizieren sind. Auch Baustellen, Industriebetriebe, Werkstätten und kaufmännische Betriebe beispielsweise dürfen weiterhin geöffnet bleiben, sofern der Betrieb nicht aus anderweitigen Gründen ganz oder teilweise eingestellt werden muss (fehlende Baustoffe, Auftragseinbruch etc.). Die geöffneten Betriebe müssen aber zwingend die Empfehlungen des BAG (Hygiene, social distancing) umsetzen. Wir bitten Sie an Ihre Kunden zu appellieren, dass
- sie ihre eigenen Betriebe, soweit möglich, offenhalten und weiterarbeiten
- temporäre Arbeitseinsätze nach Möglichkeit nicht kündigen, wenn das Personal noch eingesetzt werden könnte
- die Empfehlungen des BAG strikt umzusetzen haben.
Für diese anspruchsvolle Beratungstätigkeit Ihrer Kunden stehen wir Ihnen gerne beratend zur Verfügung.
Der Bundesrat hat zudem entschieden, auch die Grenzen zu Deutschland, Österreich, Italien und Frankreich zu kontrollieren. Die Einreise ist nur noch Schweizer Bürgerinnen und Bürgern, Personen mit einem Aufenthaltstitel in der Schweiz sowie Personen, die aus beruflichen Gründen in die Schweiz reisen müssen, erlaubt. Auch der Transit- und der Warenverkehr sind weiter erlaubt.
Wir empfehlen Ihnen dringend, die Beantragung von Kurzarbeitsentschädigung Ihres internen Personals vorzubereiten (siehe FAQ für alle Details). Der Bundesrat hat das SECO zudem beauftragt, bis am 20. März 2020 die Kurzarbeitsentschädigung für das verliehene und das befristet angestellte Personal zu prüfen. Dies setzt aber eine (dringliche) Gesetzesänderung voraus. Zudem ist das SECO daran, weitere finanzielle Entlastungen für betroffene Unternehmen in Erwägung zu ziehen. Bereits heute möglich ist ein Überbrückungskredit für KMU in Liquiditätsschwierigkeiten aufgrund des Coronavirus (siehe FAQ für die Bürgschaft). Der Bundesrat hat beschlossen, aktuell 10 Milliarden Schweizer Franken für die Soforthilfe zur Verfügung zu stellen.
Welche neuen Massnahmen treffen wir?
Die Realisator AG und die eCare AG haben die nächste Stufe ihres Pandemieplanes umgesetzt: Persönliche Kunden- und Lieferantenbesuche sind ab sofort untersagt, sowohl in unseren Geschäftslokalitäten als auch auswärtig. Wir bereiten uns derzeit vor, damit wir künftig Telepräsenz-Meetings mit unseren Kunden wahrnehmen können.
Unser schrittweise ausgerollter Pandemieplan erlaubt uns, unsere Dienstleistungen im Bereich Lohnverarbeitung, Buchhaltung, Rechtsdienst und KTG-Administration weiterhin in einem reduzierten Mass zu gewährleisten.
Welche rechtlichen Fragen stellen sich für die Branche?
Im Anhang haben wir für Sie weitere drängende rechtliche Fragen und Antworten mit einem besonderen Fokus auf die Kurzarbeitsentschädigung und das Spezialregime Bürgschaften zusammengestellt.
Wir halten Sie insbesondere zu den möglichen finanziellen Entlastungen zeitnah auf dem Laufenden. Für Fragen zum Dienstleistungsbetrieb unterstützen wir Sie gerne.
Freundliche Grüsse
Ihre Realisator AG und eCare AG